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Der Beruf GerichtsvollzieherIn/ ExekutorIn

GerichtsvollzieherInnen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen vor. Sie bewirken damit nach dem richterlichen Beschluss den Ausgleich von offenen Forderungen von GläubigerInnen. GerichtsvollzieherInnen sind Vollziehungs- und ZustellungsbeamtInnen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Sie sind den jeweiligen Bezirksgerichten unterstellt.