Der Beruf Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (Anästhesiepflege
In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass eine Spezialisierung in den unterschiedlichen Fachbereichen der Pflege nicht mehr wegzudenken ist. Voraussetzung für die Teilnahme an Sonderausbildungen ist eine abgeschlossene Erstausbildung im Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege". Die spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege dauert mindestens drei Monate und umfasst mindestens 400 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Die Sonderausbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich absolviert werden.