Der Beruf Heilbadegehilfe/ Heilbadegehilfin
HeilbadegehilfInnen unterstützen HeilbademeisterInnen und HeilbademasseurInnen bei ihrer Arbeit. Sie verrichten einfache Hilfsdienste bei der Anwendung der Hydrotherapie und der Balneotherapie. Seit dem Inkrafttreten des medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes im Jahr 2003, wird die Ausbildung zum/zur Heilbadegehilfen/Heilbadegehilfin nicht mehr durchgeführt. Angehörige dieses Berufes können diesen aber noch bis zu ihrer Pensionierung ausüben, oder sich zum/zur Medizinischen MasseurIn (siehe Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin) aufschulen lassen.