Der Beruf Lehrkrankenschwester/-pfleger
Lehrkrankenschwestern/-pfleger sind an Schulen für Allgemeine Krankenpflege, in Kinder- und Säuglingspflegeschulen und in Psychiatrischen Krankenpflegeschulen beschäftigt und bilden SchülerInnen für den Pflegeberuf aus. Sie unterrichten ihre SchülerInnen in theoretischen und praktischen Fächern und betreuen diese auch während ihres Praktikums im Spital. Sie sind für den planmäßigen Fortschritt des Unterrichts und für die regelmäßige Teilnahme der SchülerInnen am Unterricht verantwortlich. Weiters sind sie für die Einteilung der Praktikumsplätze in den einzelnen Krankenstationen zuständig, sie arbeiten bei der Erstellung des Stundenplans mit, legen SchülerInnenakten an und verrichten Verwaltungsaufgaben. Voraussetzung für die Tätigkeit als Lehrkrankenschwester/-pfleger ist eine zumindest zweijährige Praxis als diplomierteR Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, PsychiatrischeR Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger. Außerdem ist eine verpflichtende Sonderausbildung im Rahmen von 1600 Stunden (1 Jahr) zu absolvieren.